Verkehrs(unfall)recht
Sollte es im Straßenverkehr einmal "gekracht" haben, wäre es anzuraten, sofort eine anwaltliche Bearbeitung zu beauftragen, um zu Ihrem Recht zu kommen.
Schon die Unfallschilderung ist entscheidend für das weitere Verfahren. Sie haben mannigfaltige Schadensersatzansprüche, die gegenüber der hinter dem Unfallgegner stehenden Versicherungsgesellschaft durchzusetzen sind.
Sie müssen so gestellt werden, wie Sie stehen würden, hätte es keinen Verkehrsunfall gegeben.