Familienrecht
Bearbeitet werden Scheidungs-, Unterhalts- und Kindschaftssachen, wobei stets Bemühungen unternommen werden, einvernehmliche Lösungen zu finden und insbesondere die Interessen der Kinder berücksichtigt werden.
Bearbeitet werden Scheidungs-, Unterhalts- und Kindschaftssachen, wobei stets Bemühungen unternommen werden, einvernehmliche Lösungen zu finden und insbesondere die Interessen der Kinder berücksichtigt werden.